Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten
für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden
Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit
ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Bestätigung unsererseits. Die Firma
SeBa-Systeme ist jederzeit berechtigt, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen
Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Durch das betreten unserer
Geschäftsräume gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
angenommen.
2. Angebot und Preis
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und
technische Änderungen gegenüber Abbildungen oder Beschreibungen sind
möglich. Der jeweilige Katalog/Preisliste verliert mit Erscheinen
einer Neuausgabe seine Gültigkeit. Es gelten die Preise zum
Zeitpunkt der Bestellung/Kauf und/oder vom Vertragsabschluss.
3. Lieferung und Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag bei verspäteter Lieferung und/oder bei
Netzversorgungsproblemen ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche
wegen Verspätungsschäden oder Nichterfüllung bei Lieferverzug oder
von uns zu vertretenden Unmöglichkeiten sind ausgeschlossen.
4. Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Durch Ihre Unterschrift beim Vertrag und/oder Bestellung wird
eine verbindliche Bestellung/Auftrag ausgelöst.
5. Lieferzeiten
Ware, die im Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir
nicht) wird sofort ausgehändigt. Ist die Ware bei Bestellung nicht
vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Bei
Lieferverzögerungen werden wir Sie umgehend informieren. Falls die
Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt,
Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns
nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist
angemessen verlängert. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf
Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können
sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der
vereinbarte Liefertermin um mehr als 1 Monat überschritten ist.
Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw.
Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag
entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein
gesetzlicher Vertreter der Firma SeBa-Systeme
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
6. Überwachungstechnik
Beim Einsatz von Überwachungstechnik sind rechtliche
Vorschriften und Gesetze zu beachten. Wir machen Sie darauf
aufmerksam, dass diese von Ihnen eingehalten werden müssen. Unter
Umständen sollten Sie sich von kompetenter Seite rechtlich beraten
lassen.
Der Einsatz von Funksystemen ist immer von den
örtlichen Gegebenheiten abhängig, was Reichweiten und Funktion
anbelangt: Ausbreitung und Frequenzstörungen werden von
physikalischen Wirkmechanismen, die örtlich verschieden sind,
bestimmt. Unsere ausgelobten Reichweiten gelten entsprechend den
Herstellerangaben bei freier Sicht zwischen Sender und Empfänger und
mind. 10m Höhe. Demzufolge können wir für Reichweiten, Funktion und
Störungssicherheit keine Garantie geben.
7. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder
beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein
Jahr.
(2) Ist die Sache mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als
Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. SeBa-Systeme.de Inh.
SeBa-Systeme kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung
unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der
Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels
und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer
zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt
sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht
des SeBa-Systeme.de Inh. SeBa-Systeme, auch diese unter den
Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(3) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Kunde
die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach
ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Wenn sich
ein Mangel zeigt, so hat er uns diesen unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es
sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher
Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht
werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels
als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel
arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden
genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(4) Liefert SeBa-Systeme.de Inh. SeBa-Systeme zum Zwecke der
Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden
Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348
BGB verlangen.
(5) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen
des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung
hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen
SeBa-Systeme.de Inh. SeBa-Systeme . Die Unsachgemäßheit und
Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des
Herstellers der gelieferten Waren.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Firma SeBa-Systeme . Vor
Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von
SeBa-Systeme nicht zulässig.
9. Datenspeicherung und Datensicherheit
SeBa-Systeme verpflichtet sich, die
persönlichen Daten des Kunden nach Maßgabe des Datenschutzgesetzes
streng vertraulich zu behandeln. Die persönlichen Daten und Email-Adressen
werden ausschließlich von und für SeBa-Systeme ,
deren direkte Anbieter und Partner verwendet und an Dritte weder
verliehen noch verkauft oder sonst wie zugänglich gemacht.
SeBa-Systeme sorgt serverseitig nach bestem
Wissen und Stand der Technik dafür, dass persönliche Daten nicht
ausgespäht werden können. Auf Wunsch werden die persönlichen Daten
nach der Abwicklung laufender Aufträge gelöscht.
10. Gerichtstand und anwendbares Recht / Erfüllungsort für
Ansprüche
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht
ist ausgeschlossen. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das
Gericht an dem SeBa-Systeme seinen Sitz hat,
zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher
Gerichtsstand begründet ist.
11.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder
undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages hiervon unberührt.
Stand
Januar 2009 |