Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Firma
SeBa-Systeme ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Durch das betreten unserer Geschäftsräume gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Angebot und Preis
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog/Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung/Kauf und/oder vom Vertragsabschluss.

3. Lieferung und Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag bei verspäteter Lieferung und/oder bei Netzversorgungsproblemen ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche wegen Verspätungsschäden oder Nichterfüllung bei Lieferverzug oder von uns zu vertretenden Unmöglichkeiten sind ausgeschlossen.

4. Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Durch Ihre Unterschrift beim Vertrag und/oder Bestellung wird eine verbindliche Bestellung/Auftrag ausgelöst.

5. Lieferzeiten
Ware, die im Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) wird sofort ausgehändigt. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Bei Lieferverzögerungen werden wir Sie umgehend informieren. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 1 Monat überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der Firma SeBa-Systeme vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

6. Überwachungstechnik
Beim Einsatz von Überwachungstechnik sind rechtliche Vorschriften und Gesetze zu beachten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass diese von Ihnen eingehalten werden müssen. Unter Umständen sollten Sie sich von kompetenter Seite rechtlich beraten lassen.

Der Einsatz von Funksystemen ist immer von den örtlichen Gegebenheiten abhängig, was Reichweiten und Funktion anbelangt: Ausbreitung und Frequenzstörungen werden von physikalischen Wirkmechanismen, die örtlich verschieden sind, bestimmt. Unsere ausgelobten Reichweiten gelten entsprechend den Herstellerangaben bei freier Sicht zwischen Sender und Empfänger und mind. 10m Höhe. Demzufolge können wir für Reichweiten, Funktion und Störungssicherheit keine Garantie geben.

7. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

(2) Ist die Sache mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. SeBa-Systeme.de Inh. SeBa-Systeme kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des SeBa-Systeme.de Inh. SeBa-Systeme, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(3) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, so hat er uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(4) Liefert SeBa-Systeme.de Inh. SeBa-Systeme zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.

(5) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen SeBa-Systeme.de Inh. SeBa-Systeme . Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.


8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma SeBa-Systeme . Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von SeBa-Systeme nicht zulässig.

9. Datenspeicherung und Datensicherheit
SeBa-Systeme verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Kunden nach Maßgabe des Datenschutzgesetzes streng vertraulich zu behandeln. Die persönlichen Daten und Email-Adressen werden ausschließlich von und für SeBa-Systeme , deren direkte Anbieter und Partner verwendet und an Dritte weder verliehen noch verkauft oder sonst wie zugänglich gemacht. SeBa-Systeme sorgt serverseitig nach bestem Wissen und Stand der Technik dafür, dass persönliche Daten nicht ausgespäht werden können. Auf Wunsch werden die persönlichen Daten nach der Abwicklung laufender Aufträge gelöscht.

10. Gerichtstand und anwendbares Recht / Erfüllungsort für Ansprüche
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an dem SeBa-Systeme seinen Sitz hat, zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

Stand Januar 2009

Serkan Yilmaz © 2010  · Impressum · AGB

Facebook Twitter.com

Foto-Town | Allgäu24.info | Türk Gücü